Als Inhaber einer PayLife Kreditkarte mit 3-fach Reiseschutz können Sie den Versicherungsschutz für den Zeitraum von einem Jahr auch auf Ihre mitreisenden Kinder* ausweiten.
*Kind = Kind des Inhabers oder dessen Ehepartners bzw. Lebensgefährten bis zum 18. Geburtstag.
Der Versicherungsschutz gilt für Reisen mit dem Karteninhaber ab dem gewählten Versicherungsbeginn und endet nach einem Jahr automatisch, mit Ablauf der Kreditkarte oder mit dem 18. Geburtstag.
Leistungsübersicht
Versichert sind Erkrankungen/Unfälle im Ausland, Hilfeleistungen in Notsituationen sowie ambulante und stationäre Behandlungen im Ausland. Die jeweils gültige Prämie entnehmen Sie dem Infoblatt.
Alle Details
Sie finden den genauen Leistungsumfang und die Bedingungen im Infoblatt.