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Ausfüllhilfe für Kartenaufträge


Hier finden Sie die Antworten auf die häufigsten Fragen zu Ihrem Kartenauftrag.

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Produktauswahl

 

Eine Übersicht unserer Kreditkarten finden Sie auf unserer Website.

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Unsere Business Kreditkarten finden Sie ebenfalls auf unserer Webseite. 

Zu den Business Karten

Über unsere Webseite können Sie alle Privatkarten beauftragen.

Zur Online Kartenbauftragung 

Das Preisblatt bietet eine Übersicht aller Entgelte für PayLife Privatkarten sowie der Ansprüche der BAWAG P.S.K. auf Ersatz von Aufwendungen. Das Preisblatt und alle Geschäftsbedingungen finden Sie auf unserer Webseite.

Konditionen und Geschäftsbedingungen

Den Standardverfügungsrahmen Ihrer PayLife Kreditkarte entnehmen Sie bitte den jeweiligen Produktdetails auf unserer Website. Beachten Sie, dass der Verfügungsrahmen jedoch bonitätsabhängig vergeben werden kann. Das Limit Ihrer Karte können Sie jederzeit im Serviceportal myPayLife oder in der App einsehen.

Ja, Sie können für Ihren Partner oder einer Ihnen nahestehenden Person zusätzlich eine Partnerkarte — Gold oder GoldPlus — beauftragen. Hierfür verwenden Sie die Kartenaufträge im Downloadbereich für Gold und GoldPlus Kreditkarten. Die Partnerkarte kann entweder über das gleiche Konto wie für die Hauptkarte oder über das Konto des Partnerkarteninhabers abgerechnet werden.

Zu den Downloads

Für die Ausstellung einer ermäßigten Kreditkarte für Studierende benötigen wir eine Bestätigung über die Zulassung zum Studium. Maturanten reichen diese einfach bei Studienantritt nach. Benötigt werden die Inskriptionsbestätigung oder der Studienausweis.

Zu den Studentenprodukten

 

Ich möchte Kunde werden

 

Gemäß § 6 (3) Z1 FM-GwG sind wir als Kreditinstitut dazu verpflichtet unsere Kunden dazu zu befragen, ob die Geschäftsbeziehung im eigenen bzw. im fremden Auftrag/für Dritte begründet wird. 

Aus diesem Grund wird im Kartenauftrags u.a. eine Selbstauskunft über die Verwendung der Kreditkarte abgefragt. Der Karteninhaber ist die Person, die als Inhaber eines Finanzkontos geführt oder identifiziert wird.

Eine politisch exponierte Person ist gemäß Finanzmarkt-Geldwäschegesetz eine natürliche Person, die wichtige öffentliche Ämter im In- und Ausland ausübt oder ausgeübt hat. Dazu zählen insbesondere:

 

Personen, die bedeutende öffentliche Funktionen erfüllen:
 

  • Staatsoberhäupter, Regierungschefs, Minister und deren Stellvertreter und Staatssekretäre (im Inland insb.: Bundespräsident, Bundeskanzler, Mitglieder der Bundesregierung und Landesregierungen) 

  • Parlamentsmitglieder (im Inland insb.: Abgeordnete des Nationalrates u. Bundesrates) 

  • Mitglieder d. Führungsgremien polit. Parteien (im Inland insb.: jene, die im Nationalrat vertreten sind) 

  • Mitglieder von obersten Gerichten, Verfassungsgerichten oder sonstigen hochrangigen Institutionen der Justiz (im Inlan d insb.: Richter des OGH, VfGH, VwGH) 

  • Mitglieder v. Rechnungshöfen/Leitungsorgane v. Zentralbanken (im Inland insb.: Präsident des BRH, Direktoren d. LRH, Mitglieder d. Direktoriums der OeNB) 

  • Botschafter, Geschäftsträger oder hochrangige Offiziere der Streitkräfte (im Inland insb.: Militärpersonen ab Dienstgrad Generalleutnant, z.B. Generalstabschef/Stv., militärische Sektionsleiter, Streitkräftekommandant, Kommandant d. Landesverteidigungsakademie ) 

  • Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgane staatlicher Unternehmen 

  • Direktoren/Stv. und Mitglieder d. Leitungsorgane bei einer internationalen Organisation (z.B. UNO, OECD, OPEC, Weltbank)

 

Familienmitglieder:
 

  • Ehepartner, Lebenspartner und Lebensgefährten von politisch exponierten Personen

  • Kinder (einschließlich Wahl- und Pflegekinder und deren Ehepartner/Lebenspartner/-gefährten) von politisch exponierten Personen

  • Eltern der politisch exponierten Person. 

 

Bekanntermaßen nahestehende Personen:

Bei Personen, die als enge Mitarbeiter/Partner bezeichnet werden, gibt es zwei Unterkategorien: 
 

  • Natürliche Personen, die gemeinsam mit einer politisch exponierten Person wirtsch. Eigentümer von jur. Personen/ Rechtsvereinbarungen sind oder sonstige Geschäftsbeziehungen mit einer politisch exponierten Person haben. 

  • Natürliche Personen, die alleinige wirtsch. Eigentümer einer rechtlichen Einheit (dazu zählen auch Unternehmen, Fonds etc.) sind, von der eine politisch exponierte Person wirtschaftlich profitiert.

Ja, das ist möglich. Die österreichische Staatsbürgerschaft ist keine Voraussetzung für die Beauftragung und Ausstellung einer PayLife Kreditkarte.

Sie können auf Wunsch eine optionale Korrespondenzadresse hinterlegen, dann erhalten Sie alle Zusendungen rund um die Karte (z.B. Folgekarten) an die Korrespondenzadresse statt an die Meldeadresse. Die Korrespondenzadresse kann auch außerhalb Österreichs liegen.

Die Angaben zu Ihrem Beschäftigungsverhältnis sind für die Auftragsprüfung erforderlich.

Für die Kartenbeauftragung benötigen wir den aktuellen Arbeitgeber, die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses und die Branche, in der Sie tätig sind.

Wenn Sie selbstständig erwerbstätig sind, geben Sie bitte an, seit wann Sie selbstständig erwerbstätig sind. 

Wenn Sie Pensionist sind, geben Sie bitte Ihre pensionsauszahlende Stelle an.

Für die Bonitätsprüfung und für die Festlegung Ihres Verfügungsrahmens ist die Angabe des Netto-Einkommens notwendig.

Wir benötigen die Gehaltszettel zur Prüfung der Voraussetzung für die Vergabe der Kreditkarte.

Für die Beauftragung einer Kreditkarte sind diese Angaben notwendig. 

 

Ihre Bankverbindung (für das SEPA-Lastschriftmandat)

 

Ihre IBAN finden Sie auf Ihrer Debitkarte oder entnehmen Sie bitte Ihrem Girokontoauszug oder Online Banking. 

In manchen Fällen kontaktieren wir Ihre kontoführende Bank zur Auftragsprüfung.

Sie können direkt bei Ihrem Bankberater eine PayLife Kreditkarte beauftragen. Wir stellen dazu eine eigene Online Beauftragungsmöglichkeit zur Verfügung. Wenden Sie sich bitte an Ihre kontoführende Stelle.

 

Zahlungsmethode - Teilzahlungsfunktion (Kreditvertrag)

 

Sie können die Teilzahlungsfunktion gleich bei der online Kartenbeauftragung auswählen. 

Mit der Teilzahlung erweitern Sie Ihren finanziellen Spielraum, einfach mit Ihrer bestehenden PayLife Kreditkarte. Diskret, jederzeit verfügbar, ohne lästiges Ausfüllen von Formularen bei einzelnen Händlern – einmal aktivieren genügt, und Sie bezahlen Ihre Monatsabrechnung in Teilbeträgen, die Sie selbst wählen.

 

Anmeldung zu den Services

 

Die Info SMS bietet Transparenz über die von Ihnen mit Ihrer PayLife Kreditkarte getätigten Umsätze: Nach jeder Transaktion mit Ihrer Kreditkarte senden wir Ihnen eine Info SMS mit den Umsatzdaten (Händler, Betrag) zur Kontrolle an Ihre zuletzt bekannt gegebene Mobiltelefonnummer.

Kunden der PayLife Black® sowie der Platinum Mastercard erhalten das Info SMS Service kostenlos. Kunden anderer PayLife Privat Kreditkarten können dieses Service um 1 Euro pro Karte und Monat zukaufen.

Etwaige Kosten für die Benutzung des Mobiltelefons bzw. anfallende Roamingkosten für den Erhalt der Info SMS im Ausland sind selbst zu tragen.

 

Prüfen und unterzeichnen

 

Mit der SMS TAN zeichnen Sie Ihren Auftrag in wenigen Sekunden. Sie erhalten die 5-stellige TAN per SMS auf Ihre im Auftrag angegebene Mobiltelefonnummer. Somit können Sie Ihren Auftrag schnell und einfach abschließen.

 

Identität Online bestätigen (IDnow)

 

Als Bank sind wir verpflichtet Ihre Identität zu überprüfen. Dieser Vorgang dient Ihrer Sicherheit und ist die Grundlage für den Abschluss eines Kreditkartenvertrages. Die Abwicklung erfolgt über unseren zertifizierten externen Partner IDnow. Bitte halten Sie Ihren aktuellen Reisepass oder Personalausweis bereit.

Bei der Identifizierung erledigen Sie alles direkt in Ihrem Smartphone-Browser ohne zusätzliche Software oder App. Die Legitimation dient Ihrer Sicherheit und ist die Grundlage der Kreditkartenbeauftragung. Die Abwicklung erfolgt über unseren Partner IDnow.
 

  • Jederzeit online
  • Schnelle und sichere Hinterlegung Ihrer Legitimationsdaten

Sie benötigen: stabiles mobiles Internet, ein Smartphone, einen gültigen Lichtbildausweis (Reisepass oder Personalausweis). 

 

  1. Klicken Sie auf „Identifizierung starten“ 
  2. Scannen Sie den QR-Code mit Ihrem Smartphone und öffnen sie dann den angezeigten Link. Sie können jetzt Ihren Lichtbildausweis scannen
  3. In den nächsten Schritten ist das Aufnehmen eines „Selfie Videos“ und die Bestätigung Ihrer Telefonnummer erforderlich
  4. Anschließend wird Ihnen eine SMS mit einem Code gesendet
  5. Ihre Online Identifizierung ist durch die Eingabe des Codes abgeschlossen

Mehr Informationen

 

IBAN Prüfung (CRIF)

 

Damit wir alle Beträge mittels SEPA-Lastschrift über das bekanntgegebene Girokonto einziehen können, prüfen wir Ihre IBAN. Die Abwicklung erfolgt über unserer zertifizierten externen Partner CRIF.

Dieser Service wird von CRIF im Rahmen der PSD2 (Zweite Zahlungsdiensterichtlinie der EU 2015/2366) durchgeführt.  

 

Nächste Schritte

 

Nach erfolgter Auftragsprüfung senden wir Ihnen Ihre PayLife Kreditkarte inklusive weiterführender Informationen per Post zu.

Für den Fall, dass wir derzeit keine PayLife Kreditkarte ausstellen können, verständigen wir Sie schriftlich darüber.

Sobald Ihr Kartenauftrag geprüft wurde und nach positiver Bonitätsprüfung erhalten Sie die Karte per Post.