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  • Kontrollieren
  • Bestätigen
  • Abschließen

In 4 Schritten zur PayLife Kreditkarte

Einfach das Onlineformular ausfüllen, per eps-Überweisung identifizieren und den fertigen Kartenauftrag mit mobileTAN zeichnen.


Bitte die Daten jeweils in die einzelnen Formularfelder eintippen und keine gespeicherten Daten aus dem Browser übernehmen.

Voraussetzungen für die Beauftragung einer Kreditkarte

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Wenn Sie die Fragen nicht mit Ja beantworten können, ist die Ausstellung einer PayLife Kreditkarte leider nicht möglich.

  • habe meinen Hauptwohnsitz seit mindestens 1 Jahr in Österreich
  • seit mind. 3 Monaten in einem unbefristeten, unselbstständigen und ungekündigten Dienstverhältnis oder
  • beziehe Einkünfte als freier Dienstnehmer oder aufgrund eines Werkvertrages seit mindestens 24 Monaten oder
  • beziehe Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit
  • habe/hatte kein Insolvenzverfahren, Privatkonkurs oder Exekutionen in den letzten 5 Jahren
  • leistete keine Inkassozahlungen und erhielt keine Mahnungen in den letzten 6 Monaten und habe keine negativen KSV- bzw. Warnlisten-Einträge

Angabe gemäß Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG)

Als Finanzinstitut untersteht die Bank den Pflichten des Finanzmarkt-Geldwäschegesetzes (FM-GwG). Im FM-GwG sind Sorgfaltspflichten vor Aufnahme der Geschäftsbeziehung vorgesehen, die Banken zu erfüllen haben.

Ich beabsichtige die Kreditkarte auf ...

Eine allfällige Änderung während aufrechter Geschäftsbeziehung ist gemäß FM-GwG unverzüglich bekanntzugeben.

Kommunikation zur Produkteröffnung

Mit der Eingabe meiner E-Mail-Adresse und Klick auf „Bestätigen und Fortfahren“ erhalte ich sämtliche Informationen, Geschäftsbedingungen und Konditionen zu meinem Wunschprodukt an meine E-Mail-Adresse geschickt.

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Die angegebene E-Mail-Adresse darf maximal 40 Zeichen lang sein. Das automatische Ausfüllen dieses Feldes, z.B. über den Browser, wird nicht angenommen. Bitte tippen Sie Ihre E-Mail-Adresse ein.

Ich bin damit einverstanden, dass die Bank zum Zwecke der Produkteröffnung meine Daten für die nächsten 30 Tage speichert und verwendet.

Produktauswahl

Ich beauftrage eine…

Ich möchte meine Monatsabrechnung wie folgt begleichen:
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Wir rechnen den von Ihnen festgelegten Betrag monatlich von Ihrem Konto ab. Die monatliche Rate beträgt mindestens EUR 60,--. Restbeträge unter EUR 60,-- werden auf einmal abgebucht.

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Wir rechnen den von Ihnen festgelegten Prozentsatz monatlich von Ihrem Konto ab. Die Höhe der Rate beträgt mindestens 10% oder mehr, ergibt der gewählte Prozentsatz einen geringeren Betrag als EUR 60,–, beträgt die Monatsrate dennoch EUR 60,– („Mindestbetrag“).

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Kosten wie Miete, Betriebskosten, Haushaltsversicherung sowie Strom und Heizung

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Summe aller Ratenzahlungen für Kredite pro Monat

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Summe aller Leasingraten pro Monat

Kommunikationsvereinbarungen

Möchten Sie von uns per E-Mail über geschäftliche Änderungen informiert werden?


Möchten Sie den PayLife Newsletter mit nützlichen Tipps zu unseren Produkten und Dienstleistungen sowie aktuelle Angebote erhalten? (optional)

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Wir senden unseren Newsletter in großzügigen Abständen und achten auf qualitativen und nützlichen Inhalt.

PayLife bietet Ihnen mehr. Entscheiden Sie welche Extras Sie möchten:

Teilnahme am Serviceportal "myPayLife" und Online Abrechnung in Ihrem Serviceportal: myPayLife 

Ich möchte das Online Service der Bank zur Karte nutzen und beauftrage Zugang zum Serviceportal "myPayLife". Die Besonderen Geschäftsbedingungen für das Serviceportal "myPayLife" wird vereinbart (siehe Punkt 8 Z 11 des Kartenauftrages). Vereinbart wird auch, dass mir die Bank die Monatsabrechnungen als PDF-Dokument im Serviceportal "myPayLife" zugänglich macht; die diesbezüglichen Details sind in Punkt 11 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für PayLife Kreditkarten geregelt. Alle Informationen rund um die Zustellung meiner Abrechnung (u.a. Voraussetzung für den Zugang zum Portal, Zustellmöglichkeiten) finde ich auf www.paylife.at/abrechnung.

Info SMS

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Mit Ihrer Mobiltelefonnummer können Sie Ihren Online-Kartenauftrag zeichnen. Dazu senden wir Ihnen eine mobileTAN an die hier angegebene Mobiltelefonnummer.

Möchten Sie zusätzlich die Abrechnung per Post erhalten?

Wichtig: Wir senden Ihnen den PIN-Code nicht mehr per Post zu!

Persönliche Angaben des Karteninhabers

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Für die Beauftragung einer Kreditkarte muss das 18. Lebensjahr erreicht sein.

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Seit wie vielen Jahren sind Sie in Österreich gemeldet?

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Mit Ihrer Mobiltelefonnummer können Sie Ihren Online-Kartenauftrag zeichnen. Dazu senden wir Ihnen eine mobileTAN an die hier angegebene Mobiltelefonnummer.​​​​​​​

Sind Sie eine politisch exponierte Person?i
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Im Sinne des §2 Z6 bis 8 FM-GwG handelt es sich bei Politisch Exponierten Personen ("PEP's") um diejenigen natürlichen Personen, die wichtige öffentliche Ämter im In- und Ausland ausüben oder bis vor einem Jahr ausgeübt haben, und deren unmittelbare Familienmitglieder oder ihnen bekanntermaßen nahe stehende Personen.

1. Personen, die bedeutende öffentliche Funktionen erfüllen, teilen sich in acht Unterkategorien auf:

  • Staatsoberhäupter, Regierungschefs, Minister und deren Stellvertreter und Staatssekretäre (im Inland insb.: Bundespräsident, -kanzler, Mitglieder der Bundesregierung und Landesregierungen)
  • Parlamentsmitglieder (im Inland insb.: Abgeordnete d. Nationalrates u. Bundesrates)
  • Mitglieder d. Führungsgremien polit. Parteien (im Inland insb.: jene, die im Nationalrat vertreten sind)
  • Mitglieder von obersten Gerichten, Verfassungsgerichten oder sonstigen hochrangigen Institutionen der Justiz (im Inland insb.: Richter des OGH, VfGH, VwGH)
  • Mitglieder v. Rechnungshöfen/Leitungsorgane v. Zentralbanken (im Inland insb.: Präsident des BRH, Direktoren d. LRH, Mitglieder d. Direktoriums der OenB)
  • Botschafter, Geschäftsträger oder hochrangige Offiziere der Streitkräfte (im Inland insb.: Militärpersonen ab Dienstgrad Generalleutnant, z.B. Generalstabschef/Stv., militärische Sektionsleiter, Streitkräftekommandant, Kommandant d. Landesverteidigungsakademie)
  • Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgane staatlicher Unternehmen
  • Direktoren/Stv. und Mitglieder d. Leitungsorgane bei einer internationalen Organisation (z.B. UNO, OECD, OPEC, Weltbank)

2. Als unmittelbare Familienmitglieder werden Ehepartner, Lebenspartner und Lebensgefährten, Kinder (einschließlich Wahl- und Pflegekinder) und deren Ehepartner/Lebenspartner/-gefährten und die Eltern der politisch exponierten Person betrachtet.

3. Bei Personen, die als enge Mitarbeiter/Partner bezeichnet werden, gibt es zwei Unterkategorien:

  • Natürliche Personen, die gemeinsam mit einer politisch exponierten Person wirtsch. Eigentümer von jur. Personen/Rechtsvereinbarungen sind oder sonstige Geschäftsbeziehungen mit einer politisch exponierten Person haben.

  • Natürliche Personen, die alleinige wirtsch. Eigentümer einer rechtlichen Einheit (dazu zählen auch Unternehmen, Fonds etc.) sind, von der eine politisch exponierte Person wirtschaftlich profitiert.

Berufliche Angaben des Karteninhabers

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Bitte geben Sie die Branche Ihres Arbeitgebers bekannt. Sollte keine passende Auswahl vorhanden sein, bitte "Sonstiges" auswählen und die Branche spezifizieren.

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Wenn kein aufrechtes Beschäftigungsverhältnis vorliegt, geben Sie bitte die bezugsauszahlende Stelle bekannt.

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Durchschnittliches Monatsnettoeinkommen (inkl. regelmäßiger Zulagen und Überstunden, ohne AMS-Bezüge oder sonstige Einkommen) der letzten drei Monate.

Herkunft der Einkünfte

SEPA Lastschriftmandat und Bankverbindung

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Den Namen Ihres Geldinstitutes finden Sie unter anderem auf Ihrer Bankomatkarte.

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